Viele wissen nicht, was man bei einer Kündigung machen soll. Darf mein Arbeitgeber überhaupt kündigen? Was wird mir eigentlich vorgeworfen? Jeder kann innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Klage einreichen, wo überprüft wird, ob die Kündigung berechtigt ist. Sofort nach Erhalt der Kündigung Kontakt zu mir aufnehmen: Telefon, per sms, per whatsapp, per email !
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Anwalt Zahedy hilft bei der Fristberechnung.
Es ist richtig, dass man am Ende eines Gerichtsverfahrens oft eine Abfindung erhält. Das ergibt sich aber erst dann, wenn die Kündigung als unwirksam erachtet wird. Dann kann der Arbeitnehmer aussuchen, ob er bei der Firma weiterarbeiten möchten - Weiterbeschäftigungsrecht - oder ob das Vertrauensverhältnis so gestört ist, dass ihm das nicht zumutbar ist. Dann kann man anstelle der Weiterbeschäftigung eine Abfindung bekommen. In der Regel erhält man 0,5 fache Monatsgehalt für jedes Jahr im Betrieb.
Kündigungsschutz hat ein Arbeitnehmer ab 6 Monate Beschäftigung und in Betriebe mit mehr als 10 Arbeitnehmern, § 23 KSchG, es sei denn, das Arbeitsverhältnis hat im Jahre 2003 oder vorher schon bestanden.
Cyrus Zahedy
Rechtsanwalt (Bürogemeinschaft)
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